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Neurologische Abklärung

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Die neurologische Abklärung im Rahmen der Neuropsychosomatik dient der Diagnosesicherung sowie dem Ausschluss anderer neurologischer Erkrankungen, die ursächlich für die Beschwerden sein könnten. Es können unter anderem folgende Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Klinisch-neurologische Untersuchung: Die systematische neurologische Untersuchung, beispielsweise durch Reflex- und Kraftprüfung, dient der genauen Beschreibung der Symptome und dem Erkennen anderer Zeichen, die Anlass zu weiteren Abklärungsschritten geben können.
  • Videoanalyse: Diese dient der Dokumentation der Symptomatik und hilft dabei, Veränderungen über die Zeit besser zu erkennen.
  • Bildgebung: Der Einsatz von bildgebenden Verfahren wie Magnetresonanztomographie und Computertomographie des Gehirns dient vor allem dem Erkennen von Hirnveränderungen, die Hinweise auf das Vorliegen bestimmter Erkrankungen geben können.
  • Elektrophysiologische Untersuchungen: Diese beinhalten die Untersuchung von evozierten Potentialen, also bestimmten elektrischen Impulsen im Gehirn, die durch Reizung von Körperarealen hervorgerufen werden. Auch elektromyographische Untersuchungen (= Untersuchung der Muskelaktivität), Tremormessungen (= genaue Analyse des Zitterns verschiedener Muskeln), sowie Drehstuhluntersuchungen (= zur Untersuchung von Schwindelsymptomen), kortikale Magnetstimulation (= Stimulation bestimmter Hirnareale mittels magnetischer Impulse), Ableitung eines EEG (= Messung der Hirnströme) und Messung des „Bereitschaftspotentials“ können durchgeführt werden.